Herausragende Dissertationen können durch die Fakultäten in Form eines Druckkostenzuschusses ausgezeichnet werden.
Nähere Informationen erhalten Sie hier:
Amtliche Mitteilung vom 26.10.1993
Interessenten können schriftlich beim Promotionsausschuss einen formlosen Antrag einreichen. Eine Kopie der Promotionsurkunde sowie der Rechnung über die Druckkosten ist beizufügen.
zuletzt bearbeitet am: 28.05.2021