Herausragende Dissertationen können durch die Fakultäten in Form eines Druckkostenzuschusses ausgezeichnet werden.

Nähere Informationen erhalten Sie hier:

Amtliche Mitteilung vom 26.10.1993

Interessenten können schriftlich beim Promotionsausschuss einen formlosen Antrag einreichen. Eine Kopie der Promotionsurkunde sowie der Rechnung über die Druckkosten ist beizufügen.

 

 

zuletzt bearbeitet am: 28.05.2021