Auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes finden sich ausführliche Informationen zu allen Aspekten des ERASMUS-Programms. An dieser Stelle beschränken wir uns deshalb auf diejenigen Aspekte, die den unmittelbar die Durchführung des Auslandsaufenthaltes betreffen. Das ERASMUS-Programm wird von der Europäischen Union finanziert. Es ruht auf drei Hauptsäulen:
* Studentenaustausch zwischen Universitäten,
* Dozentenaustausch zwischen Universitäten,
* Studentenaustausch zwischen Universitäten und Firmen (Industriepraktika).
Hierfür werden von den jeweiligen Partnern bilaterale Verträge auf der Ebene der betroffenen Fachbereiche bzw. Firmen abgeschlossen. In unserem Falle also zwischen jeweils zwei Bauingenieurs-Fachbereichen. Diese Verträge legen fest, wie viele Austausche pro akademisches Jahr möglich sind. Für jeden Vertrag gibt es bei jedem Partner einen sog. "Lokalen Koordinator". In der Regel entsteht ein solcher Vertrag durch das persönliche Interesse eines Hochschullehrers, der bereits Kontakte zu der entsprechenden Fakultät unterhält. Dieser Initiator fungiert dann auch als lokaler Koordinator. Alle bilateralen Verträge werden innerhalb der Hochschule gebündelt, die dann als globaler Vertragspartner gegenüber Brüssel auftritt. Die Verantwortlichkeit bei der Gewährung eines Stipendiums liegt deshalb gemeinsam beim lokalen Koordinator, der die Kandidaten auswählt, und dem Akademischen Auslandsamt, welches das Stipendium vergibt und die Gelder verwaltet.
Schon Goethe wusste es:"Nach Golde drängt, / Am Golde hängt / Doch alles." (Faust I). Also: wie hoch ist eigentlich ein ERASMUS-Stipendium? Grundsätzlich: Es soll nicht die gesamten Lebenshaltungskosten decken, sondern nur die durch das Ausland bedingten Mehrkosten. Zusätzlich entfallen eventuelle Studiengebühren der Auslandshochschule. Die genauen Zahlen ändern sich permanent - eine Übersicht über die aktuell gewährten Leistungen wird vom Akademischen Auslandsamt bereitgestellt.
Vorteilhaft am ERASMUS-Programm ist, dass sich durch den Abschluss des bilateralen Vertrages die Frage nach der Einschreibeerlaubnis an der Partnerhochschule nicht stellt. Durch den Vertrag ist die Auslandshochschule verpflichtet, alle von uns ausgewählten ERASMUS-Studenten einzuschreiben. Nachteil ist aber, dass ein solcher Vertrag existieren muss. Da es schlechterdings nicht möglich ist, mit allen in Europa existierenden Bauingenieursfakultäten Verträge abzuschließen, verfügen wir nur über eine begrenzte, eher zufällig entstandene Anzahl von ERASMUS-Partnern. Klicken Sie auf diesen Link, um Näheres zu unseren aktuellen Partnern zu erfahren. Ein ERASMUS-Austausch zu anderen Hochschulen ist nicht unmittelbar möglich. Zum Abstellen dieses Mankos wurde vom Deutschen Akademischen Austauschdienst DAAD das PROMOS-Programm initiiert, welches Austausche zu allen Universitäten, auch außerhalb der EU, gestattet, aber keine Einschreibegarantie gibt.
Wie läuft ein ERASMUS-Austausch organisatorisch ab?
Zunächst müssen Sie vom lokalen Koordinator als würdig befunden werden. Da wir bislang noch nie den Fall hatten, dass die Anzahl der Interessenten die Anzahl der Stipendienplätze überstieg (eher das Gegenteil: wir suchen meist händeringend Kandidaten), sind die Erfolgschancen in diesen Schritt m.a.S.g.W. (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) 100 %. Aufgrund der Komplexität des Gesamtvorgangs sollten Sie den ERASMUS-Prozess mindestens 12 Monate vor Antritt des Auslandsstudiums initiieren.
Die Auslandshochschule fordert eventuell den Nachweis gewisser Sprachfähigkeiten. Informieren Sie sich rechtzeitig über diese Anforderungen und erwerben Sie bis zum Antritt des Auslandsaufenthaltes die notwendigen Sprachzertifikate. Näheres zu den aktuellen Anforderungen findet sich auf den Seiten zu unseren Erasmus-Partnern.
Als nächstes stellt sich die Frage nach dem Studienprogramm bzw. der Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen. Zur Vermeidung von Studientourismus wird zwischen den Partnern ein sog. "Learning Agreement" abgeschlossen. Hierfür erstellen Sie eine Liste derjenigen Lehrveranstaltungen, die Sie besuchen wollen, tragen diese in ein Formblatt der ein und lassen dieses Dokument von beiden Seiten unterzeichnen. Damit steht formal dem Austausch nichts im Wege. Schwieriger gestaltet sich die Frage der Anerkennung von Studienleistungen. Das ECTS (European Credit Transfer System) regelt nur das "wie" der Anerkennung, nicht aber das "ob". Das "wie" ist einfach: jeder Veranstaltung wird eine Punktzahl zugeordnet, die den Arbeitsaufwand regelt, und Noten lassen sich bei gutem Willen auch leicht übertragen. Kritischer sieht es bei der Frage aus, ob eine im Ausland erbrachte Lehrveranstaltung eine hiesige ersetzen kann. Es zeigen sich doch oft große Unterschiede in den Lehrphilosophien: in Frankreich z.B. wird größerer Wert auf eine gute theoretische Grundausbildung gelegt, wodurch die praktischen Aspekte etwas in den Hintergrund treten. Außerdem ist oftmals der Zuschnitt der Veranstaltungen anders. Hier können keine verbindlichen Regeln angegeben werden - im Prinzip müssen Sie für jede Lehrveranstaltung eine Anerkennung im Einzelfall erwirken. Am besten klären Sie das im Vorfeld bei den hiesigen Professoren, um spätere Enttäuschungen zu vermeiden. Bei etwas gutem Willen der Beteiligten sollten sich da aber keine unüberwindlichen Hürden ergeben.
Ich persönlich meine, dass Sie der möglichen Anerkennung oder Nichtanerkennung nicht zu viel Gewicht beimessen sollten. Der Wert eines Auslandssemesters liegt primär in dem Kulturaustausch, in dem Erlernen oder Perfektionieren einer fremden Sprache, dem Knüpfen von neuen Kontakten, und ganz allgemein in der unschätzbaren Horizonterweiterung, die Sie erfahren. Wenn Ihre greifbare akademische Ausbeute hinter derjenigen, die Sie hier erzielen könnten, etwas zurückbleibt, finde ich das angesichts der immateriellen Ausbeute als nicht zu schlimm.
Nach Klärung aller akademischer Fragen verbleibt noch die Lösung der Probleme des Alltags: wo wohnen Sie im Ausland, wie immatrikulieren Sie sich etc. Hier können Sie sich auf die Gegenparts unseres Akademischen Auslandsamtes abstützen, die Ihnen dort gerne helfen.
ERASMUS-Partner der Abteilung für Bauingenieurwesen
Im Moment unterhalten wir drei ERASMUS-Vereinbarungen:
- Università degli Studi di Firenze, Florenz, Italien, Koordinator: Prof. Zahlten,
- Universidad Politécnica de Madrid, Madrid, Spanien, Koordinator:http://www.statik.uni-wuppertal.de/mitarbeiter/professoren.html#c864 Prof. Zahlten,
- Universidad de Granada, Granada, Spanien, Koordinator: Dipl.-Ing. Duzia,
- Wyższa Szkoła Przedsiębiorczości i Administracji w Lublinie, Lublin, Polen, Koordinator: Prof. Zahlten.
Klicken Sie auf den Namen der entsprechenden Hochschule, um Näheres über diesen speziellen Austausch zu erfahren.